Laut CoronaSchVO vom 23.08.2021 gilt auch für unsere Generalversammlung die 3-G-Regel!!!
Zutritt zur Versammlung haben nur Personen
1) die geimpft (vollständig immunisiert),
2) genesen oder
3) getestet sind (Test nicht älter als 48 Stunden).
Bitte haltet euch daran und legt am Abend einen passenden Nachweis vor.